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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden ausschliesslich Inhalt eines mit Elaborate Bytes AG, nachfolgend als EB bezeichnet, geschlossenen Vertrages, ohne dass ein Widerspruch gegen entgegenstehende Geschäftsbedingungen erklärt werden muss. Andere Geschäftsbedingungen, Änderungen unserer Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn dies von EB ausdrücklich schriftlich erklärt wurde.

Die folgenden Bestimmungen über Erfüllungsort und Gerichtsort, Angebot, Bestellung und Vertragsschluss, Lieferung, Ausführung, Verzug und Schadensersatz sowie Fälligkeit, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung, gelten für alle unter Absatz "Verkaufsbedingungen" genannten Verträge mit EB soweit nicht dort im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus Vertragsverhältnissen mit EB ist Cham, Schweiz. Alleiniger Gerichtsstand ist Cham, Schweiz.

Angebot, Bestellung, Vertragsschluss
Die Angebote von EB sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung oder der Ausführung des Auftrages/der Bestellung zustande. Bei Rücktritt vom Auftrag/von der Bestellung kann EB 10% des Auftragswertes/Bestellwertes sowie die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen

Lieferung, Ausführung, Verzug, Schadensersatz
Liefer- und Ausführungstermine sind grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung wegen Verzuges kommt nur in Betracht, wenn Liefer- oder Ausführungstermine ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung ist der Ersatz von Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. EB kann bei Lieferstörungen, die in den Zuständigkeitsbereich Dritter fallen, den Rücktritt vom Vertrag erklären, ohne dass eine Schadensersatzpflicht entsteht.

Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Rechnungen von EB werden mit Zugang fällig. Die Rechnungsendbeträge sind sofort nach Rechnungstellung in einer Summe zahlbar. Auf Rechnungen von EB ausgewiesene Zahlungsbedingungen gelten vorrangig. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, wird der gesamte noch ausstehende Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Frist zur Zahlung, kann EB vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Forderung von EB wird im Verzugsfall mit 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizer Bundesbank verzinst. Das Recht einen höheren Zinssatz nachzuweisen bleibt unberührt. Die Aufrechnung mit Ansprüchen gegen EB ist nur zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von EB schriftlich anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte wegen eines Gegenanspruches werden hiermit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Verkaufsbedingungen

Eigentumsvorbehalt
Alle verkauften Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher EB aus dem Vertragsverhältnis zustehender Ansprüche Eigentum von EB. Die Forderung aus dem Weiterverkauf des von EB gelieferten Gegenstandes wird hiermit einschliesslich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Forderung von EB an EB abgetreten. Bei Zugriffen Dritter auf die verkauften Gegenstände, ist der Kunde verpflichtet, EB unverzüglich zu benachrichtigen.

Auslieferung, Abholung und Versand
Soweit die Auslieferung von Gegenständen vereinbart wurde, erfolgt diese zu den im Einzelfall vereinbarten Konditionen. Auslieferung, Abholung und Versand erfolgen auf Gefahr des Kunden. Der Gefahrübergang tritt mit Bereitstellung des Liefergutes bei Abholung, bzw. Übergabe des Liefergutes an die Transportperson ein. Das gilt auch, wenn der Transport durch Angestellte oder Mitarbeiter von EB erfolgt.

Abnahme und Annahmeverzug
Wird der Vertragsgegenstand nicht rechtzeitig abgenommen, kann EB nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Ohne Nachweis kann EB eine Entschädigung von 10% des vereinbarten Preises fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe bzw. Auslieferung. Für elektronische Bauteile auf Halbleiterbasis gelten die besonderen Bedingungen unter Absatz "Verkaufsbedingungen". Für Software übernimmt EB die Gewährleistung nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich tauglich ist. Im übrigen ist eine Gewährleistung für Software ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel sind binnen fünf Werktagen ab Übergabe des Kaufgegenstandes anzuzeigen. Bei Überschreitung dieser Frist ist EB von der Mängelhaftung befreit. EB ist berechtigt, die Mängelbehebung zunächst wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des vereinbarten Entgeltes) kommen erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung in Betracht. Der Kunde hat EB im Gewährleistungsfall die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Gewährleistungsgegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nachbesserung bereitsteht. Etwaige Aufwendungen/Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nachbesserung entstehen, übernimmt EB nur nach vorheriger Rücksprache. Auf besonders hohe Aufwendungen/Kosten hat der Kunde vor dem Anfall hinzuweisen. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die zurückzuführen sind auf Beschädigung durch den Kunden, falschen Anschluss, wenn dieser nicht von EB vorgenommen wurde, falsche Bedienung, höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag) oder Verschleiss bei Überbeanspruchung mechanischer Teile. EB ist berechtigt, den entstandenen Aufwand zu berechnen, wenn sich bei Überprüfung eines Mangels herausstellt, dass dieser von der Gewährleistung ausgeschlossen ist. Die Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn ohne Zustimmung von EB von einem Dritten ein Eingriff in das Gewährleistungsgut vorgenommen wird. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden einschliesslich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden (z.B. Datenverlust) und Schäden aus der Durchführung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung von EB ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Für elektronische Bauteile auf Halbleiterbasis, (z.B. Microprozessoren, Dioden, Transistoren), die nicht in eine Schaltung intergriert sind (Einzelteile), übernimmt EB keine Gewährleistung. Soweit der Hersteller solcher Bauteile in Ausnahmefällen eine Gewährleistung übernimmt, bleibt diese unberührt.

Salvatorische Klausel

Von der Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

© Elaborate Bytes AG, Cham, Schweiz